Beratung - Planung - Montage

Förderungen

Einspeisetarife laut Ökostromverordnung 2010

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen werden wie folgt
festgesetzt:


gebäudeintegriert zwischen 5 und 20 kWpeak ............................38Cent/kWh
gebäudeintegriert über 20 kWpeak.............................................33 Cent/kWh
freistehend zwischen 5 und 20 kWpeak .....................................35 Cent/kWh
freistehend über 20 kWpeak......................................................25 Cent/kWh

• Die Laufzeit des Fördertarifs beträgt 13 Jahre.
• Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für weitere 12 Jahre zum Marktpreis.

 

Den Leitfaden Photovoltaikförderung Tarifförderung finden Sie hier

http://www.pvaustria.at/upload/2121_Verordnung%202010.pdf

Die Abwicklung der Förderungen für Photovoltaikanlagen ist je nach Land, Bundesland und Gemeinde verschieden.
Bei Detailfragen rufen Sie uns die Nummer +43(0)720 34 78 30, oder schreiben Sie uns eine e-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

KLI.EN Klima-u. Energiefonds 2010

 

35 Mio. Euro stehen für private Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp zur Verfügung.


Die Photovoltaik-Förderaktion 2010 ist zweistufig gestaltet und startet Ende Juni. Insgesamt stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden private Anlagen bis max. 5 kWp. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWpeak nicht überschreiten.

Wer kann einreichen?

Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert.

Fördersummen

Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage:

Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWpeak

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWpeak

Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf.

Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.

Voraussetzungen

Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online beantragt werden.

Ablauf der Einreichung

Die Aktion läuft von 28.06 - 31.August 2010.

Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber 3 Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.

Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage.

Salzburg  ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Vorarlberg  ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Burgenland  ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Wien   ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Niederösterreich ab 30.06.2010, 18:00 Uhr
Kärnten  ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Tirol   ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Oberösterreich ab 06.07.2010, 18:00 Uhr
Steiermark  ab 07.07.2010, 18:00 Uhr

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Webseite

www.photovoltaik2010.at

Hier sehen Sie den aktueller Stand der Förderungsaktion

 

 

Termine/News

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