Aktuelles

"Photovoltaikanlagen 2012" des Klima- und Energiefonds

 

Einreichtermin Oberösterreich 24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Näheres zur Abwicklung des Förderantrags erfahren sie in unserem Menüpunkt Förderungen

Förderungen

Photovoltaik-Förderaktion 2012 

Wer kann um Förderung ansuchen:

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Förderhöhe:

  • Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.

Fördervoraussetzungen:

  • Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hierzu steht das Beauftragungsformular als Download zur Verfügung. (siehe Anhang)
  • Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
  • Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
  • Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.

Einreichtermine:

Oberösterreich; Salzburg, Tirol: 24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Die Errichtung der Anlage muss innerhalb des Zeitraums vom 23. 4. 2012 bis 31. 3. 2013 erfolgen. Bis spätestens 30. 4. 2013 müssen die Endabrechnungsunterlagen online übermittelt werden.

Schritt 1 – Registrierung und Reihung des Förderantrags

Bei der elektronischen Eingabe werden grundlegende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundesland-Platzierung automatisch vergeben.

  • Vor- und Nachname
  • Postadresse der/des Förderwerberin/Förderwerbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
  • Sozialversicherungsnummer bzw. Ausweisnummer
  • E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftverkehr inkl. Vertragszusendung)

Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem persönlichen Login für die weitere Dateneingabe unter Schritt 2.

Schritt 2 - Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload

Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von 72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgeladen werden:

  • Bankverbindung
  • Anlagendetails (Standort, Hersteller, installierte Modulleistung, Montageart der Anlage,
  • Gesamtinvestitionskosten)
  • das vollständig ausgefüllte Beauftragungsformular,welches von der/dem FörderwerberIn und der/dem beauftragten Professionistin/Professionisten unterzeichnet ist
  • Lichtbildausweis

Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens 72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein, verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden automatisch storniert.

Nähere Infos unter dem Link: www.pv2012.at



Einspeisetarife laut Ökostromgesetz 2012

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen werden wie folgt
festgesetzt (Ökostromgesetz 2012)

gebäudeintegriert zwischen 5 und 20 kWpeak
27,60 Cent/kWh
gebäudeintegriert über 20 kWpeak
23 Cent/kWh
freistehend zwischen 5 und 20 kWpeak
25 Cent/kWh
freistehend über 20 kWpeak
19 Cent/kWh
 
 

• Die Laufzeit des Fördertarifs beträgt 13 Jahre.
• Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für weitere 12 Jahre zum Marktpreis.

 

Den Leitfaden Photovoltaikförderung Tarifförderung finden Sie hier:

http://www.pvaustria.at/upload/2121_Verordnung%202010.pdf

Die Abwicklung der Förderungen für Photovoltaikanlagen ist je nach Land, Bundesland und Gemeinde verschieden.
Bei Detailfragen rufen Sie uns die Nummer +43(0)720 34 78 30, oder schreiben Sie uns eine e-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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